Drohende Steuerbelastungen in Millionenhöhe bei Brauereien

Neues BMF-Schreiben vom 19.02.2019

Am 19. Februar 2019 hat das Bundesfinanzministerium ein neues BMF-Schreiben zur bilanzsteuerlichen Beurteilung vereinnahmter und verausgabter Pfandgelder veröffentlicht, was das ursprüngliche BMF-Schreiben vom 13. Juni 2005 aufhebt und die Regelungen nach dem BFH-Urteil vom 09.01.2013 in Kraft setzt. Dieses BFH-Urteil wurde bisher seitens der Finanzbehörden nicht angewandt, da es konträr zum BMF-Schreiben aus dem Jahre 2005 stand. Nun fordert das BMF, unterschiedliche bilanzielle Behandlung von Einheitsleergut und Individualleergut.

Gravierende Folgen für die Getränkebranche

Die konsequente Anwendung des BMF-Schreibens wird gravierende Folgen für die Getränkebranche haben. Neben hohen finanziellen Belastungen kann das neue Urteil massive Auswirkungen auf die Entwicklung von Mehrweggebinde haben. Weg vom Einheitsleergut hin zum Individualleergut, was die Leergutsortierung weiter vom Handel über die Flaschensortierer bis zum Produzenten verschärft.

BFH-Urteil vom 09.01.2013 – Neue Regelung tritt in Kraft

Folgerichtig hat der BFH auf Basis des BGH-Urteils 2007 entschieden, dass das Einheitsleergut mit Ausnahme des GDB-Pools als Umlaufvermögen zu bilanzieren ist. Der Erwerb oder die Rücknahme des Einheitsleerguts sind als Anschaffungskosten im Umlaufvermögen zu erfassen. In diesen Fällen unterstellt man nun, dass die Rücknahme des Leerguts ein Kauf der Gebinde ist, was mit der Titulierung als Pfand nicht korrekt wäre. Der BFH weicht mit seiner Entscheidung vom 09.01.2013 von der langjährigen Auffassung der Finanzverwaltung (BMF 2005) ab.

Lösungsansätze in Sicht

Die Brauereiverbände werden versuchen, diese Thematik mit dem Bundesfinanzministerium so klarstellen, dass man diese finanzielle Belastung für die Branche abwenden kann. Chancen bestehen dafür, wenn die Argumentationen konsequent und praxisnah vorgetragen werden. Unabhängig von dieser Entscheidung, sollte man sich mit der Pfandthematik und den relevanten Geschäftsprozessen beschäftigen.

Gerne können Sie auch unseren Fachbeitrag „Finanzielle Belastungen in Millionenhöhe?“ in der Brauindustrie nachlesen und bei Fragen uns ansprechen.

Verlag W. Sachon

29. März 2019