Geschafft: Keine Steuerbelastung mehr für Einheitsflaschen

Nach monatelangen Gesprächen mit dem Bundesfinanzministerium und einer erfolgreichen Verbandsarbeit hat nun das BMF mit Datum vom 8.12.2020 ein Schreiben zur brisanten Pfandthematik veröffentlicht. bmp hat diesen Prozess über mehrere Jahre aktiv und erfolgreich begleitet.

Das BMF lässt nun über ein Wahlrecht die bisherige Bilanzierung von Einheitsgebinden zu und es kommt zu keiner Benachteiligung von Einheitsflaschen oder anders ausgedrückt, eine Privilegierung von Individualleergut wird vermieden.

Das Wahlrecht kann nur einmal ausgeübt werden. Sollte von der Vereinfachungsregel, die die bisherige Bilanzierung zulässt, in einem Wirtschaftsjahr, das nach der Veröffentlichung des BMF-Schreibens vom 8.12.2020 endet,  kein Gebrauch gemacht werden, ist das Getränkeunternehmen daran auch für die Zukunft unwiderruflich gebunden. Die Entscheidung ist einheitlich für den einzelnen Betrieb zu treffen.

Einerseits ist das neue BMF-Schreiben sehr erfreulich, aber andererseits können Entscheidungen nachhaltig zu finanziellen Nachteilen führen. Darüber hinaus hat das Bundesfinanzministerium ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das BMF-Schreiben vom 19.2.2019 und das BFH-Urteil vom 9.1.2013 zu beachten sind.

Wenn Sie unsicher sind, welche Entscheidungen Sie im nächsten Jahresabschluss treffen sollten, sprechen Sie uns einfach an. Wir unterstützen Sie gerne!

 

19. Januar 2022