Stolperfalle Umsatzsteuersenkung für die Getränkebranche

Wieso kann die Umsatzsteuersenkung für die Getränkebranche zur Stolperfalle werden?

Im Rahmen des Konjunkturprogramms wurde das „Zweite Corona-Steuerhilfegesetz“ von der Bundesregierung als großes Hilfspaket angekündigt, aber insbesondere die Senkung der Umsatzsteuer hat sich für die Unternehmer zum großen Belastungspaket entwickelt. Zwischen dem Beschluss der Regierungskoalition vom 3.6.2020 und dem Inkraftsetzen zum 1.7.2020 des „Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes“ sind insgesamt 27 Tage vergangen. In dieser knappen Zeitspanne mussten sich die Unternehmer auf diese Maßnahme vorbereiten. Natürlich war die Idee hinter der zeitlich begrenzten Absenkung der Umsatzsteuer sicherlich gut gemeint, aber in der Praxis stellt sie die Unternehmer vor enorme administrative Herausforderungen.

Welche Folgen hat die zum 1.7.2020 geltende Umsatzsteuersenkung insbesondere für die Getränkebranche (Brauereien, GFGHs, LEH, Gastronomie)?

Nicht nur die Behandlung respektive Umstellung von laufenden Themen aus dem üblichen Geschäftsverkehr wie z.B. Anzahlungen, Vorausrechnungen, Dauerleistungen, Teilleistungen, Entgeltminderungen stellen für viele Unternehmen eine Herausforderungen dar. Aber insbesondere die Abwicklung von Sonderthemen wie z.B. Pfandabwicklung oder die Gastronomieleistungen können zur Stolperfalle werden. Die Gastronomieleistungen wie z.B. Rückvergütungen, RV-Darlehen, Bonus/Malus, Werbekostenzuschuss sind sehr vielfältig und meistens einzelfallabhängig zu überprüfen. Aber auch die notwendige IT-Anpassung der Geschäftsprozesse wie z.B. neue Steuerkennzeichen, Customizing Steuerfindung, Anpassung von Rechnungsformularen und -workflows, Schnittstellen zu anderen Applikationen, neue Sachkonten, u.v.m. werden zu einem hohen administrativen Aufwand führen.

Stolperfalle Umsatzsteuersenkung für die Getränkebranche

Wir haben hierzu bereits einen Großteil der Branche über die Verbände „Deutscher Brauerbund e.V.“ sowie den „Bundesverband des deutschen Getränkefachgroßhandels e.V.“ online geschult. Die rege Teilnahme mit insgesamt über 130 Teilnehmern hat uns darin bestätigt an dieser Stelle nochmal auf unser Schulungskonzept hinzuweisen.

Unsere Schulungsunterlage geht insbesondere auf folgende Punkte ein:

  • Umsatzsteuersenkung zum 1.7.2020:
    • Einführung / Entstehung
    • Grundsätze zur Steuerentstehung
    • Anzahlungen, Teilleistungen, Dauerleistungen Entgeltminderungen
    • Unrichtiger Steuerausweis
  • Sonderfälle Getränkebranche
  • Praktische Umsetzungen / Geschäftsprozesse
  • Rechnungseingangsprozess
  • Auswirkungen auf die Gastronomie
  • Exkurs: Status künftige Bilanzierung von Pfandrückstellungen

Falls Sie Fragen zum operativen Geschäft oder zu Sonderfällen haben oder nochmal in die Schulungsunterlagen reinschauen möchten, dann nehmen Sie doch einfach Kontakt zu uns auf.

3. August 2020